Psychotherapie
Psychotherapie wird nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 definiert
als eine „Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen
mit Krankheitswert, bei denen eine Psychotherapie indiziert ist“.
Typische Störungen mit Krankheitswert sind beispielsweise
Angststörungen oder Depressionen. Zu den anerkannten Therapieverfahren (sog. "Richtlinienverfahren") zählen die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse.