Richtlinienverfahren

Richtlinienverfahren sind Therapieverfahren, die durch einen Ausschuss (Gemeinsamer Bundesausschuss, kurz: GBA) anerkannt wurden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Psychotherapeutengesetz, dass seit 1999 in Kraft ist.
Aktuell sind als so genannte Richtlinien-Verfahren psychoanalytisch begründete Verfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie anerkannt. Nur Therapeuten, die in einem dieser drei Richtlinienverfahren ausgebildet sind und dafür die Approbation erworben haben, können zur Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden.