Psychotherapie und Arbeitsunfähigkeit
Manche Menschen sind - bedingt durch ihre psychische Störung - nicht ausreichend belastbar und dadurch arbeitsunfähig. Ich werde immer wieder gefragt, ob ich auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen /Krankschreibungen ausstellen darf. Die Antwort ist "Nein". Als Psychologische Psychotherapeutin bin ich nicht befugt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Dies ist Aufgabe eines ärztlichen Kollegen. Ich darf Sie psychotherapeutisch behandeln, krankschreiben muss Sie jedoch ihr Arzt.