Psychotherapeut und Psychiater

"Psychotherapeut" und "Psychiater" sind Berufsbezeichnungen, die häufig verwechselt werden, obwohl sich diese Qualifikationen und auch die damit verbundenen Aufgabengebiete erheblich unterscheiden:

"Psychotherapeut" dürfen sich Personen nennen, die eine Ausbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten absolviert haben. Es ist ein geschützter Titel. Dieser Titel bezeichnet keinen Grundberuf, sondern eine Fachausbildung, die auf verschiedenen akademischen Grundberufen basiert (Ärzte, Psychologen und bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Pädagogen, Sozialpädagogen und z.T. Grund- und Hauptschullehrer). Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen und Lehrer erwerben diesen Titel, indem sie nach ihrem Studium eine Ausbildung von mindestens 4200 Stunden, verbunden mit einem Staatsexamen und der Approbation absolvieren. Ärzte erwerben diesen Titel auf unterschiedliche Weise, je nach Facharztgruppe gibt es unterschiedliche Regelungen. Der Anteil der psychotherapeutischen Weiter- oder Ausbildung variiert von 120 bis etwa 1900 Stunden. Solcherart ausgebildete Ärzte tragen dann verschiedene Titel, die allesamt das Wort "Psychotherapie" oder "psychotherapeutisch" beinhalten.

"Psychiater" dürfen sich Personen nennen, die Medizin studiert und danach eine Ausbildung zum Facharzt in Psychiatrie absolviert haben. Es handelt sich also um einen Facharzttitel. Im Unterschied zu Psychologischen Psychotherapeuten dürfen Psychiater also Medikamente verordnen und Krankschreibungen ausstellen.