Psychotherapie für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Die Abrechnung erfolgt bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten anhand der zugehörigen Ziffern der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Kostenübersicht können Sie auf Wunsch jederzeit in der Praxis einsehen.

Privatversicherungen
Die Kosten für die Behandlungen werden von den meisten privaten Versicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer Psychotherapie.

Beihilfe
Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe normalerweise einen Teil der Behandlungskosten. Die ersten Termine ("probatorische Sitzungen") werden ohne Antragstellung übernommen. Falls eine Therapie begonnen werden soll, muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die notwendigen Formulare können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die meisten Beihilfeberechtigten decken den verbleibenden Anteil durch eine private Zusatzversicherung ab. Hier ist zusätzlich notwendig, die genauen Modalitäten (s.o.) zu erfragen.