Neuropsychologie

Ich verfüge über die fachlichen Voraussetzungen, um ambulante neuropsychologische Therapien durchzuführen (Approbation als Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie, Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Zertifikat als "Klinische Neuropsychologin (GNP)", Zertifikat als "Klinische Neuropsychologin (VNN)" und Kassenzulassung bei der KVNO.

gesetzlich Versicherte:
Für die Behandlung benötige ich lediglich eine gültige Versichertenkarte, die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Seit Anfang 2012 ist die ambulante neuropsychologische Therapie eine vertragsärztliche Leistung, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Eine Behandlung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für ambulante Neuropsychologie.

privat Versicherte:
Die Kosten für ambulante neuropsychologie Therapie werden von den meisten privaten Versicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer ambulanten Neuropsychologie. Die Abrechnung erfolgt anhand zugehöriger Ziffern der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigte:
Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe normalerweise einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn, ob eine ambulante neuropsychologische Therapie beihilfefähig ist. Die Abrechnung erfolgt anhand zugehöriger Ziffern der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die meisten Beihilfeberechtigten decken den verbleibenden Anteil durch eine private Zusatzversicherung ab. Hier ist zusätzlich notwendig, die genauen Modalitäten zu erfragen (s.o.).

Selbstzahler:
Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus können Sie jederzeit eine ambulante Neuropsychologie auf Selbstzahlerbasis bei mir aufnehmen. Hierbei orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

BG /Unfallkasse:
Eine ambulante Neuropsychologie erfolgt auf Verordnung der BG /Unfallkasse. Die Abrechnung erfolgt gemäß Anlage 2 zum Vertrag Ärzte /Unfallversicherungsträger /Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.