Schweigepflicht

Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht, die ich sehr ernst nehme, weil sie die Grundlage eines vertrauensvollen Arbeitsverhältnisses darstellt. Dazu zählt, dass ich Informationen über Sie und Ihre Behandlung nicht an unbefugte Dritte weitergebe. Falls es nötig ist, Kontakt zu Vorbehandlern oder Mitbehandlern aufzunehmen, geschieht dies nur nach vorheriger Absprache, mit Ihrem Einverständnis und schriftlicher Schweigepflichtentbindung. Am Telefon nenne ich im Beisein von Dritten keine Namen oder andere Informationen, die Rückschlüsse auf einen Patienten zulassen.Telefonische Auskünfte erteile ich nur mit  einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung. Patientenunterlagen werden in einem verschlossenen Schrank gelagert.