Psychotherapie

Psychotherapie wird nach dem Psychothera­peutengesetz von 1999 definiert als eine „Tätig­keit zur Feststellung, Heilung oder Linde­rung von Störungen mit Krankheits­wert, bei denen eine Psychotherapie indiziert ist“. Typische Störungen mit Krank­heits­wert sind beispielsweise Angststörungen oder Depres­sionen. Zu den anerkannten Therapieverfahren (sog. "Richtlinienverfahren") zählen die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse.